Pferdekrankenversicherung - Pferde Krankenversicherung
Die Pferdekrankenversicherung ist unabdingbar für Ihr Pferd. So schützt sie die Pferdekrankenversicherung vor den finanziellen Risiken einer Erkrankung Ihre Pferdes.
Was auch immer Sie zusammen mit Ihrem Pferd unternehmen - ob beim Ausritt oder im Stall - Ihr Pferd ist immer den täglichen Gefahren und Risiken des Lebens ausgesetzt.
Hierzu gehören auch Erkrankungen Ihres Pferdes. Und diese können teuer werden, wie folgende Beispiele zeigen:
Beispiel 1 zur Pferdekrankenversicherung:
Beim Springtraining tritt Ihr Pferd auf eine Stange. Der Tierarzt diagnostiziert einen Fesselträgeranriss. Die aufwendige Behandlung dauert fast vier Monate.
Gesamtkosten bis zu 1.500 Euro
Beispiel 2 zur Pferdekrankenversicherung:
Obwohl Ihr Pferd alle empfohlenen Impfungen erhalten hat, bekommt es im Herbst eine Lungenentzündung. Die langwierige Behandlung erfordert einen großen Medikamenteneinsatz.
Gesamtkosten bis zu 1.200 Euro
Die Leistungen
Versichert sind die Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen, Arznei- und Verbandsmittel, Labor- und Röntgenuntersuchungen.
Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich!
Erstattet werden 60 % bei ambulanter und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999.
In der Pferde-Transport-Versicherung (wenn gewünscht bzw. mitbeantragt):
Es wird eine Versicherungssumme fällig wenn
- das Tier während eines Transportes verstirbt (Verenden oder Nottötung), wenn der Tod durch den Transport verursacht wird.
- gestohlen oder geraubt wird
- an den Folgen von Brand oder Blitzschlag verstirbt
Die Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro und wird im Versicherungsfall zu 80% erstattet.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt frühestens mit Datum des Eingangsstempels beim Versicherer, oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, mit deren Eingang bei dem Versicherer. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet vorzeitig wenn das versicherte Tier stirbt oder verkauft wird. Wird eine Vertragsdauer von 10 Jahren vereinbart, ist der Vertrag dennoch laut Gesetz zum Ende des 5. und jedes weiteren Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende des laufenden Vertragsjahres kündbar.
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