Fragen & Antworten zur Hunde-OP - Krankenversicherung
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Dieses sind Vorsorgemaßnahmen und keine Erkrankungen und daher nicht mitversichert.
Der Eingriff muss unter Vollnarkose getätigt werden.
Die Operationen aus dem Bedingungswerk sind versichert.
Die OP-Krankenversicherung gilt für alle Operationen aus den Bedingungen. Es spielt keine Rolle, ob sie durch Unfall oder Krankheit notwendig sind.
Ja, es besteht freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl.
Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GO) frei wählen. Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung, Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).
Ja, die Wartezeit beträgt 30 Tage
Aufgenommen in die OP-Krankenversicherung werden Hunde ab dem 4. Lebensmonat. Nach oben hin gibt es keine Altersbeschränkungen. Es gilt jedoch,wird der Hund erst ab dem fünften Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 % = 80 %.
Ja, wenn die ambulante Behandlung aufgrund einer versicherten Operation innerhalb von 10 Tagen nach der OP durchgeführt wird.
Einen Antrag finden Sie hier:
Online-Antrag
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